Programm
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Qualifizierung zum/zur Pflegeberater:in bzw. Kursleiter:in auf der Grundlage von § 45 SGB XI

Kursnummer FG24151-W
Zeitraum Mo. 16.09.2024 - Mi. 18.09.2024
Uhrzeit 09:00 - 16:00 Uhr
Dauer 3 Tage
Unterrichtsstunden 24
  
Teilnahmegebühr 390,00 €
  
Zielgruppe Pflegefachkräfte mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung und ausreichenden Kenntnissen in der häuslichen Pflege; Pflegedienste, die den entsprechenden Rahmenabkommen gemäß § 45 SGB XI beigetreten sind.
  
Abschluss Zretifikat
  
Veranstaltungsort

FORUM Gesundheit Zoom
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www.forum-gesundheit-nrw.de

Mit diesem Lehrgang wird den hohen Kompetenzanforderungen der Pflegekassen an ihre Vertragspartner Rechnung getragen. Sie können Ihre Pflegefachkräfte mit diesem Lehrgang pädagogisch, methodisch und didaktisch auf die Durchführung von Schulungen für pflegende Angehörige in deren häuslicher Umgebung (Einzelschulung) und Kurse für kleine Gruppen pflegender Angehöriger (Gruppenschulung) vorbereiten, damit die pflegenden Angehörigen fachkundig in der täglichen Pflege agieren können. So wird eine sinnvolle und gezielte Unterstützung der Laienpflege sichergestellt.

Ihr Nutzen:

In diesem Lehrgang werden Sie auf die Durchführung eigener Schulungen der o.g. Art vorbereitet. Der erfolgreiche Besuch des Lehrgangs ist Voraussetzung für die Leistungserbringung und die Abrechnung Ihrer o.g. Leistungen über Rahmenabkommen eines Verbandes für Mitgliedseinrichtungen gemäß § 45 SGB XI. Mitarbeiter:innen von bad-Mitgliedseinrichtungen (Bundesverband Ambulante Dienste und Sationäre Einrichtungen e.V.) können über die Rahmenabkommen mit der BARMER oder der TK Kurse für pflegende Angehörige auch dann abrechnen, wenn die Kurse von Versicherten anderer Kassen besucht werden.

Auch wenn Sie nicht aus einer bad-Einrichtung kommen, kann der Lehrgang Sie zur Leistungserbringung nach § 45 SGB XI berechtigen, wenn Ihre Pflegeeinrichtung oder Ihr Verband entsprechende Rahmenabkommen mit den gesetzlichen Pflegekassen abgeschlossen haben.

Der Abschluss „Pflegeberater:in – Kursleiter:in“ wird bei Erfüllung folgender Voraussetzungen vergeben:

a) die Zulassungsvoraussetzungen sind erfüllt,

b) die Fehlzeiten von max. 10% werden nicht überschritten,

c) Abschlussprüfung wird bestanden.




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