Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Union.
Basisinformationen zum Bildungsscheck NRW
- Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, werden bis zur Hälfte gefördert.
- Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
- Der Bildungsscheck wird nach einer kostenlosen Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Die Beratung MUSS vor Beginn der Weiterbildung erfolgen (eine vorherige Anmeldung zur Weiterbildung ist jedoch möglich)!
- Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang
Wichtig: Der Bildungsscheck muss VOR dem ersten Tag der Weiterbildung eingereicht sein damit er genutzt werden kann.* Wir empfehlen, dass er nach Möglichkeit schon bei Anmeldung vorliegt. Der Bildungsscheck muss auf den Träger „FORUM für Politik, Wirtschaft und internationale Begegnung e. V.“ ausgestellt sein.
Individueller Zugang:
Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen mit Wohnsitz in NRW, die die Fördervoraussetzungen erfüllen. Diese Personen können innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen. Maßgeblich hierfür ist das Datum, wann der Bildungscheck ausgegeben wurde.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden), muss mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro bei alleinstehend/einzeln veranlagter Ehepartner*in oder mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) betragen.
Betrieblicher Zugang:
Der betriebliche Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten ermöglicht.
Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen erhalten (maßgeblich hierfür ist das Datum, wann die Bildungsschecks ausgegeben wurden). Es darf maximal ein betrieblicher Bildungsscheck für dieselbe/denselben Mitarbeiter:in je Kalenderjahr ausgegeben werden.
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500,00 € je Bildungscheck). Die Förderung berechnet sich auf den Nettobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (ohne Umsatzsteuer).
Eine Liste mit Beratungsstellen zum Bildungsscheck in der Nähe finden Sie hier zum Download:
Beratungsstellen im IHK Bezirk
Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das Service Center der Landesregierung: montags bis freitags steht das Team unter 0211 837-1929 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger bereit.
*Sollte der Bildungsscheck zu spät im Forum Gesundheit vorliegen und er kann nicht einen Tag vor Beginn der Fort- oder Weiterbildung eingereicht werden, müssen Sie die Teilnahmegebühren vollständig selber zahlen.