Weiterbildungsförderung

Ab dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen wieder vom Bildungsscheck NRW profitieren. 


- Gefördert werden bis zu 50 % der Weiterbildungskosten – maximal 500 Euro pro Kurs. 
Mit dieser Förderung unterstützt das Land NRW die berufliche Weiterentwicklung von Mitarbeitenden und stärkt so gleichzeitig die Fachkräftesicherung in Betrieben.
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz und ihre Kompetenzen zukunftssicher gestalten möchten. 
- Gefördert werden berufliche Fort- und Weiterbildungen, die den aktuellen und künftigen Anforderungen in Gesundheits- und Sozialberufen gerecht werden – etwa in den Bereichen Pflege, Kommunikation, Management oder Digitalisierung.
Die Beratung und Ausstellung der Bildungsschecks erfolgt über die anerkannten Beratungsstellen in NRW.

Der Bildungsscheck NRW ist zurück: Beschäftigte können wieder bis zu 50 % der Kursgebühren (max. 500 Euro) für ihre berufliche Weiterbildung fördern lassen. Eine ideale Möglichkeit, um Kompetenzen gezielt zu erweitern und beruflich zukunftssicher aufgestellt zu bleiben.

 

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