Weiterbildungsförderung

Das Förderinstrument "Bildungsscheck NRW" ist ausgelaufen.

 

Individueller Zugang:

Die Beratung zum individuellen Bildungsscheck, sowie die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte wurde leider zum 30. Juni 2024 beendet.

Bis dahin ausgegebene individuelle Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.

 

Betrieblicher Zugang:

Die Beratung zu dem betrieblichen Bildungsscheck sowie die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks ist bereits zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

Bis dahin ausgegebene betriebliche Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.

(Quelle:

https://www.mags.nrw/bildungsscheck)

 

Über ein "Anschlussförderinstrument" informieren wir Sie gerne, sobald sich die Politik konkret darauf verständigt und Details für die Umsetzung mitgeteilt hat.

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