Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub

 

Haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub oder Bildungszeit? Und wie ist das Verfahren für die Freistellung vom Arbeitgeber? Hier finden Sie einige Informationen zu Ihrem Anspruch auf Bildungsurlaub.

Hinweis: Die folgenden Angaben sind als erste Orientierung gedacht. Wir stellen die Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Aktualität für Sie bereit. Detailfragen zum Bildungsurlaub klären Sie bitte mit uns direkt telefonisch oder mit den Ansprechpartnern der angegebenen Ministerien bzw. verantwortlichen Stellen ab.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Weiterbildungseinrichtung keine Rechtsberatung  in Sachen Bildungsurlaub durchführen dürfen und können. Gerne geben wir Ihnen aber unsere Erfahrungen und Einschätzungen zu Fragen rund um den Bildungsurlaub wieder!

Weitergehende Informationen zu den Arbeitnehmerweiterbildungs-, Bildungsurlaubs-, Bildungszeit- und Bildungsfreistellungsgesetzen finden Sie am Ende der folgenden Seiten.

Bitte wählen Sie das Bundesland aus, in welchem sich Ihre Arbeitsstelle befindet:

 

In Bayern und in Sachsen gibt es leider keine Freistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, da es in diesen Bundesländern keine entsprechenden Bildungsurlaubs- bzw. Freistellungsgesetze gibt.

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