Bandenburg

Anspruch auf Bildungsurlaub in Brandenburg

 

Wer hat Anspruch?

Einen Anspruch haben alle Berliner Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig vom Lebensalter.

Für Beamtinnen und Beamten gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Brandenburg.

 

Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?

Die Bildungsfreistellung beträgt zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Nicht in Anspruch genommener Bildungsurlaub aus vergangenen Jahr verfällt.

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses.

 

Wann habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

Einen Rechtsanspruch haben alle Brandenburger Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig vom Lebensalter.

 

Art der Veranstaltung

Der Bildungsurlaub kann als politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung gewährt werden. Das Programm muss pro Tag 6 UStd. à 45 min beinhalten.

 

Wie wird der Anspruch auf Bildungsurlaub geltend gemacht?

Nach der Wahl einer geeigneten Veranstaltung ist spätestens sechs Wochen vorher schriftlich eine Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.

Der Veranstalter der Weiterbildungsmaßnahme stellt dem Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung mit Titel und Zeitraum sowie der Anerkennung der Veranstaltung aus. Nach der Teilnahme an der Veranstaltung wird kostenfrei eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt.

 

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abt. 2, Ref. 26
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

 

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