Hamburg

Anspruch auf Bildungsurlaub in Hamburg

 

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Anspruch haben alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg sowie in Werkstätten für Behinderte in Hamburg Tätige. Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz gilt nicht für Beamte und Beamtinnen.

 

Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?

Innerhalb von zwei Kalenderjahren können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Freistellung für zehn Arbeitstage beanspruchen. Wird regelmäßig an mehr als fünf Tagen in der Woche gearbeitet beträgt die Freistellungsdauer zwölf Werktage. Dieser Zweijahreszeitraum bestimmt sich nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses beim jetzigen Arbeitgeber. Der Zweijahreszeitraum beginnt individuell mit dem auf die Einstellung folgenden 1. Januar und dauert bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres.

Der Anspruch beginnt nach 6 Monate Beschäftigung im Betrieb.

 

Art der Veranstaltung

Die Freistellung von der Arbeit durch Bildungsurlaub soll Arbeitnehmern die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen sowohl der politischen Bildung als auch der beruflichen Weiterbildung oder der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten ermöglichen.

Politische Bildung soll das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessern, um damit Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern.

Berufliche Weiterbildung soll den Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Zur beruflichen Weiterbildung zählt alles, was Arbeitnehmer im Beruf anwenden können, z.B. Fremdsprachen- oder Computerkenntnisse, kommunikative und soziale Kompetenz.

Die Veranstaltung muss täglich 6 Zeitstunden beinhalten.

 

Wie wird der Anspruch auf Bildungsurlaub geltend gemacht?

Der Antrag auf Freistellung muss bis 6 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden.

 

Wann kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?

Die Freistellung zum beantragten Zeitpunkt kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die z.B. unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Zudem gilt generell wie auch beim Erholungsurlaub eine sechsmonatige Wartefrist nach der Neueinstellung.

Musste der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub aus zwingenden Gründen ablehnen, ist der Freistellungsanspruch auf das darauffolgende Kalenderjahr, bei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung auf den folgenden Zweijahreszeitraum zu übertragen.

 

Anerkennung von Bildungsveranstaltungen

Für die Beantragung eines Bildungsurlaubes bei Ihrem Arbeitgeber benötigen Sie eine Anerkennung aus Hamburg.

 

Zuständige Behörde

Hamburger Institut für Berufliche Bildung
Referat für Bildung
Hamburger Str. 131
22083 Hamburg

 

Weitere Informationen finden Sie hier!

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