Weiterbildung zur / zum Pflegeexpertin / Pflegeexperten Stoma, Kontinenz und Wunde (nach FgSKW)
Kursnummer | FG26207 |
Zeitraum | Di. 20.01.2026 - Mi. 16.02.2028 |
Uhrzeit | 08:30 - 15:30 Uhr |
Dauer | 100 Tage |
Unterrichtsstunden | 816 |
Teilnahmegebühr | 7100,00 € |
Zielgruppe | Examiniertes Pflegepersonal, dazu gehören Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen sowie Altenpfleger:innen. Berufserfahrung wird empfohlen. |
Abschluss | Die Weiterbildung schließt mit dem von der Fachgesellschaft Stoma-Kontinenz-Wunde (FgSKW) anerkannten Weiterbildungsabschluss Pflegeexperte/Pflegeexpertin Stoma-Kontinenz-Wunde (FgSKW) ab. |
Veranstaltungsort |
FORUM Gesundheit C 107/108
FORUM Gesundheit C 109/110 |
Pflegepersonal in allen Fachdisziplinen steht täglich vor wachsenden Herausforderungen im Umgang mit Patient:innen mit künstlicher Stuhl- und Harnableitung, Kontinenzproblemen sowie chronischen Wunden. In diesem Arbeitsumfeld sind sowohl ein fundiertes medizinisches Verständnis als auch eine einfühlsame psychosoziale Unterstützung von großer Bedeutung.
Die Pflegenden müssen nicht nur die fachlichen Anforderungen meistern, sondern auch eine anspruchsvolle Rolle in der Beratung und Betreuung der Patient:innen und ihrer Angehörigen übernehmen. Dies erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz, Empathie und Kommunikationsfähigkeit.
Die Weiterbildung zur / zum Pflegeexpertin / Pflegeexperten Stoma, Kontinenz und Wunde ist eine berufsbegleitende, Fachweiterbildung, die von der FgSKW in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) entwickelt wurde.
Zugangsvoraussetzungen:
Um ein anerkanntes Zertifikat zu erhalten, benötigen die Teilnehmer:innen eine dreijährige Ausbildung mit einem staatlichen Examen in Gesundheits- und Krankenpflege bzw. eine dreijährige Ausbildung mit einem staatlichen Examen in der Altenpflege. Empfohlen ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung.
Ziele der Weiterbildung:
Die Weiterbildung soll examinierte Pflegekräfte dazu befähigen, Menschen mit Gesundheitsproblemen in ihrem Alltag und in verschiedenen Pflegesettings ganzheitlich zu betreuen. Dies beinhaltet Information, Anleitung, Schulung und Beratung (Edukation). Die Pflegeexpert:innen unterstützen im multiprofessionellen Team bei Themen wie Schmerzmanagement, Ängste, Hautpflege, Beratung und Angehörigenunterstützung.
Aufbau der Weiterbildung:
Die Weiterbildung gliedert sich in 9 Module, 4 Basismodule und 5 fachspezifische Aufbaumodule. Sie beinhaltet insgesamt: 740 Unterrichtseinheiten theoretischen Unterricht in Präsenzform, 160 Stunden Praxis und 275 Unterrichtseinheiten Selbststudienzeit in der Verantwortung der Teilnehmer:innen.
Wichtiger Hinweis: Die Präsenzzeit von 740 UE wird um ein paar Kurstage aufgestockt, um möglichen Ausfällen entgegenwirken zu können.
Inhalte:
Basismodule:
- Einführung in die Weiterbildung
- Theoriegeleitete Pflege
- Rechtliche und ökonomische Grundlagen
- Patientenedukation und Praxisanleitung
Aufbaumodule:
- Pflegetherapie Stoma
- Pflegetherapie Inkontinenz und Kontinenzförderung
- Pflegetherapie Wunde und Fistel
- Praxismodul mit 2 Praktika für je 2 Wochen
- Abschlussmodul (Erstellung einer Abschlussarbeit)
Abschluss:
Die Weiterbildung nach dem Curriculum ist von der FgSKW anerkannt und zertifizierbar. Die Teilnehmer:innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat.
Zur Zertifizierung darf eine Fehlzeit von 10% nicht überschritten werden.
Zusätzlich zum Teilnahmebetrag wird eine Gebühr von 100,00€ für die Zertifikatserstellung durch die Fachgesellschaft FgSKW erhoben.
Bitte fügen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen bei (gerne als Anhang einer E-Mail):
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Nachweis über die berufliche Praxis (Arbeitszeugnisse/ Arbeitgebernachweis)
- ein beglaubigtes Zeugnis der Prüfung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Krankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in bzw. Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Altenpflegeprüfung bzw. Erlaubnis der Berufsbezeichnung Altenpfleger/-in
- eine beglaubigte Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 des KrPflG bzw. AltPflG