Zusatzqualifikation Wundmanagement (gem. Rahmenempfehlungen nach §132a Abs 1 SGB V)
Kursnummer | FG0230-IN |
Datum | Einen Termin stimmen wir individuell mit Ihnen ab. |
Uhrzeit | 09:00 - 16:00 Uhr |
Dauer | 12 Tage |
Unterrichtsstunden | 96 |
Teilnahmegebühr | Auf Anfrage |
Zielgruppe | Pflegefachkräfte, die eigenverantwortlich fachpflegerische Wundversorgung erbringen |
Teilnahmevoraussetzung | Dreijährige Ausbildung als: Pflegefachfrau/-mann Gesundheits- und Krankenpfleger:in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in Altenpfleger:in |
Abschluss | Zertifkat |
Veranstaltungsort |
Nach Absprache, Inhouse oder beim FORUM Gesundheit Nach Absprache, Inhouse oder beim FORUM Gesundheit |
Die Weiterbildung "Zusatzqualifikation Wundmanagement" mit einem Umfang von mindestens 84 Unterrichtsstunden gemäß der Rahmenempfehlung nach §132a Abs. 1 SGB V ist ein spezialisiertes Weiterbildungsprogramm, das umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der modernen Wundversorgung vermittelt. Die Teilnehmer:innen erwerben die Fähigkeit, individuelle Wundversorgungspläne zu erstellen und umzusetzen, Patient:innen kompetent zu beraten und interdisziplinär mit anderen Gesundheitsberufen zusammenzuarbeiten. Damit tragen sie wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität der Patient:innen und zur Effizienz der medizinischen Versorgung bei.
Inhalte:
- Grundlagen der Wundversorgung
- spezifische Krankheitsbilder
- Lokaltherapie und adjuvante Maßnahmen in der Wundversorgung
- Dokumentation und Qualitätssicherung in der Wundversorgung
- Schnittstellenmanagement
Umfang der Weiterbildung:
Die Weiterbildung "Zusatzqualifikation Wundmanagement umfasst 96 Unterrichtseinheiten an 12 Präsenztagen. Die Weiterbildung schließt mit der mündlichen Vorstellung eines Fallbeispiels am 12. Unterrichtstag ab.
Ziele der Weiterbildung:
Die Teilnehmer:innen dieser Qualifikation werden in die Lage versetzt eine sachgerechte, evidenzbasierte Versorgung chronischer Wunden durchzuführen. Diese Zusatzqualifikation entspricht den Anforderungen der Rahmenempfehlung des GKV-Spitzenverbandes nach §132a Abs. 1 SGB V vom 10.12.2013 i.d.F. vom 18.12.2023 und qualifiziert die Absolvent:innen für die Tätigkeit in der ambulanten und stationären Versorgung sowie in spezialisierten Wundzentren.
Bitte fügen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen bei (gerne als Anhang einer E-Mail):
- ein beglaubigtes Zeugnis der Prüfung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Krankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in bzw. Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Altenpflegeprüfung bzw. Erlaubnis der Berufsbezeichnung Altenpfleger/-in
- eine beglaubigte Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 des KrPflG bzw. AltPflG