Weiterbildung in der Behandlungspflege
Die Weiterbildung basiert auf den vertraglichen Regelungen zwischen den Leistungserbringern ambulanter Pflegedienstleistungen (§ 132, 132a SGB V) und befähigt und berechtigt Mitarbeiter:innen ohne eine qualifizierte Berufsausbildung behandlungspflegerische Leistungen der Leistungsgruppe 1 und 2 in der ambulanten Pflege zu erbringen. Die erbrachten Leistungen sind mit der GKV abrechenbar. Voraussetzung für den Einsatz dieser Mitarbeiter:innen ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Pflege in Vollzeit und die Meldung (Nennung) des Mitarbeiters bei der GKV nach abgeschlossener Qualifizierung.
Je nach Versorgungsvertrag ist nach Abschluss der Weiterbildung auch noch ein dreimonatiges Praktikum nachzuweisen.
Inhalte der Weiterbildung (160 Unterrichtseinheiten theoretischer Unterricht):
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung/Ernährung im Alter
- Inhalation
- Richten von Injektionen (Injektionen s.c.)
- Auflegen von Kälteträgern
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten (ohne Wochendispenser)
- Medikamentengabe (Arzneimittellehre)
- Verabreichen von Augentropfen und Augensalben
- Versorgung von Dekubiti bis Kategorie II
- Klistiere, Klysma
- Flüssigkeitsbilanzierung
- SPK Versorgung
- Medizinische Einreibung
- Durchführung von dermatologischer Bäder
- Versorgung der PEG
- Notfall und Notfallsituationen
- Haftungsrecht
- Umgang mit Kompressionsstrümpfen
Ziel der Weiterbildung:
Die Teilnehmer:innen können mit dem erworbenen Wissen auf angemessenem Niveau abrechenbare Leistungen der Leistungsgruppen 1 und 2 im Rahmen der ambulanten Pflege erbringen.
Aufbau der Weiterbildung:
Es werden 186 Unterrichtsstunden Theorie angeboten, davon 160 Unterrichtsstunden Präsenzunterricht inkl. Prüfungen zzgl. 26 Unterrichtsstunden zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes sowie zur Prüfungsvorbereitung.