Weiterbildung für fachliche Leitungen, sowie für die Mitarbeiter:innen für den Versorgungsbereich 29A "Stomahilfen"
Kursnummer | FG0430-IN |
Datum | Einen Termin stimmen wir individuell mit Ihnen ab. |
Uhrzeit | 09:00 - 16:00 Uhr |
Dauer | 5 Tage |
Unterrichtsstunden | 40 |
Teilnahmegebühr | Auf Anfrage |
Zielgruppe | |
Abschluss | Die Teilnehmer sollen zum einen bereits erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen, zum anderen insbesondere auf die komplexen Aufgaben einer fachlichen Leitung für den 29A „Stomahilfen“ vorbereitet werden. |
Veranstaltungsort |
Nach Absprache, Inhouse oder beim FORUM Gesundheit |
Den aktuellen gesetzlichen Grundlagen für die Leistungserbringung von Hilfsmitteln entsprechend werden die Teilnehmer dazu befähigt, ihre Tätigkeit ordnungsgemäß und fachgerecht zu erbringen.
Diese Weiterbildung ist verpflichtend für die im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens benannte fachliche Leitung für den Versorgungsbereich 29A "Stomahilfen", sowie für alle Mitarbeiter:innen und Versicherte, die mit Stoma-Hilfsmitteln versorgen. Dies beinhaltet die Beratung, Abgabe und Anpassung der Stoma-Hilfsmittel.
Ziel der Weiterbildung:
Die Teilnehmenden sollen zum einen bereits erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse vertiefen, zum anderen insbesondere auf die komplexen Aufgaben einer fachlichen Leitung für den 29A "Stomahilfen" vorbereitet werden.
Anerkennung:
Diese Qualifizierung entspricht den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln.
Zielgruppe:
Diese Weiterbildung richtet sich an Interessierte, die mit maßgeblicher Hilfsmittelabgabe oder mit Versorgung im entsprechenden Bereich (29A) betraut sind und darin über einschlägige, dreijährige Berufserfahrung verfügen (Nachweis). Weiterhin an Personen, welche die notwendige Sachkenntnis im Versorgungsbereich der Stoma-Hilfsmittel anstreben, um zukünftig als fachliche Leitung und oder Mitarbeiter:in in der Leistungserbringung dieser Hilfsmittel tätig zu werden oder bereits in diesem Feld tätig sind.
Erstmalig muss diese Weiterbildung von den fachlichen Leitungen bis spätestens zum 31.12.2021 absolviert worden sein, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zum 31.12.2022.
Der Nachweis der Erfüllung dieser Anforderung muss ab dem 01.01.2022 bzw. 01.01.2023 im Rahmen der jeweiligen (Re-)Präqualifizierungen und Überwachungen erbracht werden.
Inhalt:
- Medizinisches Basiswissen
- Stomaanlagen - Indikationen und Krankheitsbilder
- Übersicht der Operationen
- Medizinproduktspezifisches Wissen
- Grundlagen der Beratung/des Beratungsgesprächs
- Grundlagen (SGB V, Medizinprodukterecht)
- Früh- und Spätkomplikationen
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 40 Unterrichtstunden, darin enthalten sind die vorgesehenen Prüfungsteile und eine Abschlussprüfung.