Anspruch auf Bildungsurlaub in Thüringen
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Beschäftigte in Thüringen haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durch den Arbeitgeber. Das gilt auch für Auszubildende sowie für Beamte, Beamtinnen, Richter und Richterinnen des Landes Thüringen.
Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt in der Regel 5 Tage pro Jahr.
Der Anspruch beginnt nach 6 Monate Beschäftigung im Betrieb.
Art der Veranstaltung
Die Freistellung von der Arbeit durch Bildungsurlaub soll Arbeitnehmern die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen sowohl der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen als auch ehrenamtbezogenen Bildung ermöglichen.
Wie wird der Anspruch geltend gemacht?
Die Bildungsfreistellung ist mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.
Der Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen danach entscheiden und dies bei Ablehnung schriftlich und mit Begründung mitteilen. Anderenfalls gilt der Antrag als genehmigt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen.
Wann kann der Arbeitgeber ablehnen?
Betriebseigene Schulungen können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, reduzieren also den frei verfügbaren Anspruch.
Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigt.
Bei 5 bis 25 Beschäftigten kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen, wenn bereits 5 Arbeitstage in Anspruch genommen wurden.
Bei 26 bis 50 Beschäftigten kann der Arbeitgeber ab der Inanspruchnahme von 10% der im Betrieb möglichen Freistellungstage (Beschäftigte mal 5) ablehnen, ab 50 Mitarbeitern dürfen bis 20% der Beschäftigten Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Ein Arbeitgeber kann die Bildungsfreistellung ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange dagegen sprechen.
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
Für die Beantragung eines Bildungsurlaubes bei Ihrem Arbeitgeber benötigen Sie für die Veranstaltung eine Anerkennung aus Thüringen.
Zuständige Behörde
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
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