Anspruch auf Bildungsurlaub in Niedersachsen
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Anspruch auf Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit dem Arbeitsschwerpunkt in Niedersachsen. Der Anspruch besteht für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der AEWB anerkannt worden sind.
Das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz NBildUG gilt nicht für Beamtinnen und Beamte. Für niedersächsische Landes- oder Kommunalbeamte gilt für die Freistellung von der Arbeit die Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung (Nds. SurlVO). Weitere Informationen finden Sie hier.
Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?
Eine Bildungsveranstaltung soll in der Regel an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Ein- und zweitägige Veranstaltungen werden nicht anerkannt. Als Nachweis ist dafür z. B. ein Stundenplan geeignet.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub beginnt nach 6 Monate Beschäftigung im Betrieb.
Art der Veranstaltung
Die Freistellung von der Arbeit durch Bildungsurlaub soll Arbeitnehmern die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen sowohl der politischen Bildung als auch der beruflichen oder allgemeinen Weiterbildung ermöglichen.
Die Veranstaltung muss täglich 6 Zeitstunden beinhalten.
Wie wird der Anspruch auf Bildungsurlaub geltend gemacht?
Stellen Sie Ihren Antrag auf Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Legen Sie diesem Antrag unsere Anerkennungsbestätigung bei.
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
Für die Beantragung eines Bildungsurlaubes bei Ihrem Arbeitgeber benötigen Sie eine Anerkennung aus Niedersachsen.
Zuständige Behörden
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30002 Hannover
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Bödekerstr. 18
30161 Hannover
Weitere Informationen finden Sie hier!