Anspruch auf Bildungsurlaub in Berlin
Wer hat Anspruch?
Einen Anspruch haben alle Berliner Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig vom Lebensalter.
Für Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Berlin.
Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?
Der Bildungsurlaub beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 10 Arbeitstage innerhalb zwei aufeinander folgender Kalenderjahre. Die Zweijahresfrist beginnt mit der erstmaligen Inanspruchnahme von Bildungsurlaub (erster Tag der anerkannten Veranstaltung). Nicht in Anspruch genommener Bildungsurlaub aus vergangenen Jahren verfällt.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 25 Jahre haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich der Anspruch.
Der Anspruch beginnt frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Einen Rechtsanspruch haben alle Berliner Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden unabhängig vom Lebensalter. Beamte sind ausgeschlossen.
Art der Veranstaltung
Der Bildungsurlaub kann als politische oder berufliche Weiterbildungs gewährt werden.
Wie wird der Anspruch geltend gemacht?
Rechtsgrundlage: Bildungsurlaubs-Gesetz, Fassung vom 24.10.1990 (GVBl. S. 2209)
Gemäß § 4 (1) BiUrlG ist die Inanspruchnahme und Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, grundsätzlich sechs Wochen vor Beginn der Freistellung mitzuteilen.
Ein Nachweis auf Anerkennung ist dem Arbeitgeber nach § 4 (4) BiUrlG auf Verlangen vorzulegen.
Zuständige Behörde
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Oranienstr. 106
10969 Berlin
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