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Zusatzqualifikation Wundmanagement (gem. Rahmenempfehlungen nach §132a Abs 1 SGB V)

Kursnummer FG0230-IN
Datum Einen Termin stimmen wir individuell mit Ihnen ab.
Uhrzeit 09:00 - 16:00 Uhr
Dauer 12 Tage
Unterrichtsstunden 96
  
Teilnahmegebühr Auf Anfrage
  
Zielgruppe Pflegefachkräfte, die eigenverantwortlich fachpflegerische Wundversorgung erbringen
  
Teilnahmevoraussetzung Dreijährige Ausbildung als:
Pflegefachfrau/-mann
Gesundheits- und Krankenpfleger:in
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
Altenpfleger:in
  
Abschluss Zertifkat
  
Veranstaltungsort Nach Absprache, Inhouse oder beim FORUM Gesundheit

Nach Absprache, Inhouse oder beim FORUM Gesundheit

Die Weiterbildung "Zusatzqualifikation Wundmanagement" mit einem Umfang von mindestens 84 Unterrichtsstunden gemäß der Rahmenempfehlung nach §132a Abs. 1 SGB V ist ein spezialisiertes Weiterbildungsprogramm, das umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der modernen Wundversorgung vermittelt. Die Teilnehmer:innen erwerben die Fähigkeit, individuelle Wundversorgungspläne zu erstellen und umzusetzen, Patient:innen kompetent zu beraten und interdisziplinär mit anderen Gesundheitsberufen zusammenzuarbeiten. Damit tragen sie wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität der Patient:innen und zur Effizienz der medizinischen Versorgung bei.


Inhalte:

- Grundlagen der Wundversorgung

- spezifische Krankheitsbilder

- Lokaltherapie und adjuvante Maßnahmen in der Wundversorgung

- Dokumentation und Qualitätssicherung in der Wundversorgung

- Schnittstellenmanagement


Umfang der Weiterbildung:

Die Weiterbildung "Zusatzqualifikation Wundmanagement umfasst 96 Unterrichtseinheiten an 12 Präsenztagen. Die Weiterbildung schließt mit der mündlichen Vorstellung eines Fallbeispiels am 12. Unterrichtstag ab.


Ziele der Weiterbildung:

Die Teilnehmer:innen dieser Qualifikation werden in die Lage versetzt eine sachgerechte, evidenzbasierte Versorgung chronischer Wunden durchzuführen. Diese Zusatzqualifikation entspricht den Anforderungen der Rahmenempfehlung des GKV-Spitzenverbandes nach §132a Abs. 1 SGB V vom 10.12.2013 i.d.F. vom 18.12.2023 und qualifiziert die Absolvent:innen für die Tätigkeit in der ambulanten und stationären Versorgung sowie in spezialisierten Wundzentren.



Bitte fügen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen bei (gerne als Anhang einer E-Mail):

  • ein beglaubigtes Zeugnis der Prüfung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Krankenschwester/-pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in bzw. Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Altenpflegeprüfung bzw. Erlaubnis der Berufsbezeichnung Altenpfleger/-in
  • eine beglaubigte Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 des KrPflG bzw. AltPflG

Bitte Kursinfo beachten


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