Praxisanleitung Refresher - Konfliktmanagement (gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 der PflAPrV)
Kursnummer | FG25108 |
Datum | Do. 11.09.2025 |
Uhrzeit | 09:00 - 16:00 Uhr |
Dauer | 1 Tag |
Unterrichtsstunden | 8 |
Teilnahmegebühr | 149,00 € |
Zielgruppe | Praxisanleiter/-innen |
Teilnahmevoraussetzung | Bereits qualifizierte/-r Praxisanleiter/-in |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung Für diese Schulung werden 8 Fortbildungspunkten von der Registrierung beruflich Pflegender angerechnet. |
Veranstaltungsort | FORUM Gesundheit, Am Brambusch 24, 44536 Lünen |
In der Pflegebranche ist die Qualität der Ausbildung von entscheidender Bedeutung, um eine erstklassige Patientenversorgung sicherzustellen. Praxisanleiter:innen spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie angehende Pflegekräfte während ihrer praktischen Ausbildung begleiten und fördern. Um Ihre berufliche Anerkennung als Praxisanleiter:in zu erhalten, sind bereits qualifizierte Praxisanleiter:innen dazu verpflichtet, insgesamt an 24 Unterrichtsstunden berufspädagogischer Fortbildungen, jährlich teilzunehmen.
Die Refresher Fortbildungen bieten die Gelegenheit, das eigene fachliche Know-how als Praxisanleitung zu erweitern, pädagogische Fähigkeiten zu vertiefen und die Pflegeausbildung auf ein höheres Niveau zu heben.
Wir bieten jährlich wechselnde Themen, die für die praktische Ausbildung eine hohe Relevanz besitzen.
Die Teilnehmer:innen können sich Themen individuell auswählen und so fachliche Schwerpunkte setzen.
Für die Aufrechterhaltung der Erlaubnis zur Praxisanleitung gilt der Nachweiszeitraum vom 15.06. des Jahres bis zum 14.06. des Folgejahres. Der Nachweiszeitraum umfasst damit kein kalendarisches Jahr, sondern wird im laufenden Jahr begonnen und nach 12 Monaten beendet.
Inhalte:
- Was sind Konflikte?
- Die Psychologie von Konflikten
- Konflikte in der Praxisanleitung
- Konflikte identifizieren und benennen
- Konflikte systemisch bearbeiten und lösen
Bitte beachten:
Ab sofort gilt bei den verpflichtenden Fortbildungstagen für Praxisanleitungen ein neuer Nachweiszeitraum! Dieser ist nun dem Kalenderjahr angepasst und gilt vom 01. Januar bis zum 31. Dezember des gleichen Jahres.
Die Nachweispflicht für den Zeitraum 15. Juni 2024 bis 14. Juni 2025 wurde von der Bezirksregierung Arnsberg auf den 31. Dezember 2025 verlängert.