Passgenaue Personalentwicklung am eigenen Standort
Mit unseren Inhouse-Angeboten bieten wir individualisierte Bildungsprogramme direkt vor Ort. Wir erfüllen Ihre Wünsche schnell, flexibel und unkompliziert. Die Anforderungen Ihrer Organisation werden mit einbezogen und die Angebote entsprechend gestaltet und umgesetzt. Je nach Bedarf sind wir in der Lage Qualitätsstandards, Empfehlungen, Richtlinien und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Konzepte entsprechend anerkennen zu lassen.
Ihre Mitarbeiter:innen teilen gemeinsame Lernerfahrungen im Team, ohne zusätzliche Kosten und Anreise. Zudem entstehen unternehmensinterne Netzwerke, die sich auszahlen.
Wir beziehen Anregungen und Wünsche der Teilnehmer:innen in den Lernprozess mit ein, dadurch entstehen realisierbare und belastbare Ergebnisse, die partizipativ direkt am Arbeitsplatz entwickelt werden.
Und so funktioniert es:
- Sie äußern Ihren individuellen Bildungsbedarf
- Wir beraten Sie kostenlos und zeitnah
- Sie erhalten kurzfristig ein maßgeschneidertes Angebot
- Wir führen das Bildungsangebot qualifiziert durch
- Wir überprüfen die Zufriedenheit der Teilnehmer:innen und Auftraggeber:innen
Alle Fort- und Weiterbildungen, die Sie in diesem Programm finden und aus bisherigen Programmen bereits kennengelernt haben, können wir für Sie auch Inhouse durchführen. Darüber hinaus planen und konzipieren wir mit Ihnen auch gerne individuelle Aufträge und Anfragen.
Sprechen Sie uns gerne an!
Katharina Schmidt Kerstin Hörstrup
0176-644 061 51 0151-722 211 22
Grundlagen der Krankenhausfinanzierung
Kursnummer | FG-IN-070 |
Datum | Einen Termin stimmen wir individuell mit Ihnen ab. |
Uhrzeit | - Uhr |
Dauer | 0,5 Tage |
Unterrichtsstunden | 4 |
Teilnahmegebühr | Auf Anfrage |
Zielgruppe | Pflegekräfte aus Krankenhäusern |
Dozent/in |
Michael von Eicken
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Abschluss | Teilnahmebescheinigung |
Veranstaltungsort |
Nach Absprache, Inhouse oder beim FORUM Gesundheit |
Die voll- und teilstationären Leistungen der ca. 2.000 Krankenhäuser werden über das DRG-System (Diagnosis Related Groups) nach § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) vergütet. Einzelheiten der Vergütung der DRG-Krankenhäuser werden im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und in der Fallpauschalenvereinbarung der Selbstverwaltungspartner geregelt.
Krankenhäuser bekommen zur Deckung der angefallenen Betriebskosten pro Patient bzw. Krankenhausfall einen pauschalen Euro-Betrag von der Krankenkasse des Patienten, die sogenannte Fallpauschale, überwiesen. Je nach Fall wird diese Pauschale durch eine Bewertungsrelation angepasst. Je höher die Bewertungsrelation, desto mehr Geld wird dem Krankenhaus bezahlt.
In diesem Seminar lernen die Teilnehmer:innen die Grundlagen der Krankenhausfinanzierung mit dem Schwerpunkt auf den eigenen Arbeitsbereich kennen.